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2 Anmerkungen &

Kundenmeinungen in Social Media strafbar

Andere Länder, andere Gerichtsbeschlüsse… (via @OlafDierich)

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Laut Gerichtsbeschluss gelten Aussagen von Kunden, die auf Facebook “Fan”-Seiten und Twitter-Seiten eines Unternehmens veröffentlicht werden, als Publikationen des Unternehmens, und nicht Aussagen Dritter. Nach dieser Entscheidung machen sich Unternehmen, die irreführende Beiträge und nicht begründete Behauptungen zu ihren Produkten von Kunden auf ihren Seiten nicht löschen, strafbar.
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  1. von thomashendele gepostet